Ablauf & Kosten
Zunächst vereinbaren wir ganz individuell einen Termin zu einem ersten Gespräch. Hierzu darf der Heranwachsende gerne seine Eltern oder andere Bezugspersonen mitbringen. Wichtig ist, dass die Versichertenkarte des Patienten vorgelegt werden kann.
Grundsätzlich besteht aufgrund meiner kassenärtzlichen Zulassung die Möglichkeit, die Therapiekosten für Patienten im Alter von 0 bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mit jeder Krankenkasse abzurechnen.
Informationen für gesetzlich Versicherte
- Jedem gesetzlich versicherten Patienten stehen zu Beginn 2-10 Einheiten à 25 Minuten psychotherapeutische Sprechstunden zu.
- Daran schließen sich 2-6 probatorische Sitzungen à 50 Minuten zur Diagnostik und Diagnosestellung an.
- Sofern eine Therapie notwendig erscheint, folgen zwei Anträge an die Krankenkasse über eine Kurzzeittherapie, die insgesamt 24 Einzeltherapiesitzungen à 50 Minuten und bei unter 18-Jährigen weitere 6 Sitzungen, ebenfalls à 50 Minuten, für die Bezugspersonen beinhaltet. Zur Beantragung der Kurzzeittherapie ist ein ärtzlicher Kurzbericht über den Gesundheitsszustand des Patienten vom Kinder-/Hausarzt notwendig.
- Im Rahmen einer Langzeittherapie können insgesamt bis zu 80 Therapiestunden bei der Krankenkasse beantragt werden.
- Der Patient muss lediglich einmal im Quartal seine Versichertenkarte vorzeigen. Eine Überweisung ist nicht notwendig
Informationen für Privatversicherte und/oder Beihilfeberechtigte
- Jedem Patienten, der privat versichtert und/oder beihilfeberechtigt ist, stehen zunächst 5 probatorische Sitzungen zu.
- In einem weiteren Schritt können in der Regel 10 einzeltherapeutische Sitzungen, eine „Probetherapie“ beantragt werden. Die hierzu notwendigen Unterlagen sind von dem Patienten bzw. seinen Eltern bei den zuständigen Stellen anzufordern.
- Besteht darüber hinaus therapeutischer Bedarf, können in einem anonymisierten Gutachterverfahren weitere 35 Stunden beantragt werden; hierzu bedarf es eines ärztlichen Kurzberichts, der Auskunft über den Allgemeinzustand des Patienten gibt.
- In seltenen Fällen erstatten private Krankenkassen ausschließlich die Kosten für 25 Therapiestunden pro Jahr.
Informationen für Selbstzahler
Jedem Patient, der als Selbstzahler auftreten möchte, wird quartalsweise eine Privatrechnung gestellt. Die Behandlungskosten richten sich in diesem Falle nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).